Mangel an Differenzierung und Übermaß an Emotionalität in der politischen Kontroverse

Mein Plädoyer für mehr Nüchternheit und die Prüfung sowie Anerkennung von Kompromissen

Von Zeit zu Zeit besuche ich Diskussionsveranstaltungen der SPD in unserer Region; sowohl aus traditioneller Verbundenheit (immerhin kann ich damit kokettieren, über 50 Jahre Mitglied dieser Partei zu sein und aus einer sozialdemokratischen Familie in Krefeld am Niederrhein zu stammen), als auch aus Selbstverpflichtung eines homo politicus, trotz altersbedingten Rückzugs aus der regionalen wie lokalen Politik (ein wenig) weiter „mitzumischen“.

Ich muss mein Verhalten als homo politicus noch weiter präzisieren. Ich gehöre zu der radikalen Minderheit (von heute unter 10 %), die sich nicht nur in der Schulzeit schon politisch engagiert haben (ich hatte damals den Spitznamen „Ollenhauer“), sondern von der ersten Möglichkeit an in allen Wahlen SPD gewählt haben; selbst in der Zeit der „Studentenbewegung“ mit ihrer/meiner Sympathie für linke studentische Sektierergruppen oder später als Gewerkschaftsvorsitzender der GEW in NRW (von 1994 bis 2004). Ich bin also ein sog. „Stammwähler“ und weiß, dass heutzutage Wahlen nicht mehr durch diese Wählergruppe entschieden werden. Die „Wechselwähler“ entscheiden – und ihr Verhalten ist schwer vorherzusagen.

Dennoch schätze ich mich, als Wissenschaftler methodisch geschult, als selbstkritischen Beobachter der gesellschaftlichen Entwicklung ein und frage mich daher, ob meine aktuelle Wahrnehmung des menschlichen Verhaltens in unserer Gesellschaft sich erfahrungs- und altersbedingt verändert hat (ein subjektiver Faktor), oder ob meine aktuellen Beobachtungen objektivierbar sind; der Phänomenologe in mir weiter wirksam ist.

Unter der Prämisse, dass letztere Wahrnehmung weiter wirksam ist und ich mich als Theoretiker der Aufklärung und der Epoché (nach Husserl) zurecht verstehe, stelle ich fest, dass Leidenschaft und Emotion in Bezug auf die medienpräsenten Akteure zunehmen und eine nüchterne, interessenbezogene Einschätzung politischen Verhaltens (und ihrer Rechtfertigungsgründe) kaum noch möglich ist.

Ich erläutere diese Feststellung durch eine Analyse der aktuellen Kontroverse über die sog. GroKo.

  • In der vorletzten Woche nahm ich an einer SPD-Mitgliederversammlung des Unterbezirks Steinfurt teil, in der das weitere Vorgehen in Bezug auf mögliche Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU auf der Basis des „Sondierungspapiers“ diskutiert wurde. Im vollbesetzten Saal waren über 120 Mitglieder anwesend, nicht nur Funktionäre, sondern auch mir nicht bekannte Mitglieder aus den Ortsvereinen. Es fand eine korrekt geführte Diskussion statt; am Ende wurde eine Probeabstimmung mit klarem Ergebnis durchgeführt: 2/3 der Anwesenden sprachen sich gegen eine Aufnahme von Koalitionsverhandlungen auf der Basis des vorliegenden Sondierungspapieres aus. Im Gegensatz dazu hat sich der Bundesparteitag am darauf folgenden Samstag nach leidenschaftlicher, aber fairer Diskussion mit klarer Mehrheit (aber unter 60%) für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen.
  • Ich habe auf der Mitgliederversammlung des Unterbezirks Steinfurt den Ausdruck „Große Koalition“ kritisiert. Er stellt eine Selbsttäuschung dar; es geht allein um eine mögliche Koalition mit ausreichender „Kanzlermehrheit“, in der die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit Recht ihren Vorschlag für einen neuen Bundeskanzler/eine neue (alte) Bundeskanzlerin dem Bundespräsidenten präsentiert. Weiterhin habe ich noch kurz meine mir bewusste Minderheitenposition (Stichwort: Stabilitätspakt; veröffentlicht in der Lokalzeitung) erwähnt; aber es war offensichtlich, dass an dieser Möglichkeit unseres Grundgesetzes weder Interesse bestand, noch die Möglichkeit gesehen wurde, eine Bundeskanzlerin in einem ersten Wahlgang mit ausreichender Mehrheit (auf Vorschlag des Bundespräsidenten) zu wählen, ohne einen Koalitionsvertrag (der alle Politikbereiche betrifft) zuvor zu vereinbaren. Die jahrzehntelange Praxis von Koalitionsverhandlungen und einem zu vereinbarenden Koalitionsvertrag hat die Möglichkeiten des Grundgesetzes, das keinen Koalitionsvertrag kennt, völlig überlagert – und bei allen Akteuren, auch den engagierten Wählerinnen und Wählern – wurde diese Praxis verinnerlicht.
  • Wenn ich das Verhalten der SPD-Mitglieder in dieser Versammlung richtig beobachte und einschätze, dann fand bei den allermeisten keine Interessenabwägung auf der Grundlage des Sondierungspapiers statt – ich vermute, die meisten hatten das Papier nicht gelesen –, sondern eine emotionale Polarisierung gegenüber der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Merkel und eine immer wieder geäußerte Hoffnung, die SPD könne nur in der Opposition wieder „zu alter Kraft und Stärke“ zurückfinden.
  • Der innerparteilich verständliche Wunsch, dass wieder 30% (und mehr) Wählerinnen und Wähler bei Wahlen die SPD wählen, wird sowohl mit der Notwendigkeit, konsequent und ohne Folgenabschätzung in die Opposition zu gehen, begründet, als auch mit der Gegenposition, die SPD bleibe oder werde nur glaubwürdig, wenn sie Verantwortung übernehme und ihre Fraktion auf der Basis eines Koalitionsvertrages mit der CDU/CSU Frau Merkel im ersten Wahlgang (auf Vorschlag des Bundespräsidenten und mit der sog. „Kanzlermehrheit“) zur Bundeskanzlerin wähle. Ich habe große Zweifel, ob die eine oder andere Position das Wahlverhalten zugunsten der SPD beeinflusst. Zumindest kenne ich keine empirisch abgesicherte Untersuchung, die den innerparteilichen Wunsch nach besseren Wahlergebnissen durch das eine oder andere Verhalten stützt. Eher sehe ich einerseits eine europaweite Tendenz, dass sog. „Volksparteien“ an Einfluss verlieren (und das gilt nicht nur für die Sozialdemokratie), andererseits das Verhältnis zwischen Parteien und den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sich langfristig ändert – und das hat Konsequenzen für die parteimäßige Zusammensetzung der Parlamente und die mögliche Bildung von Regierungen. Daher ist die Behauptung, sog. „Minderheitsregierungen“ seien von vorne herein instabil, unbegründet. Darüber hinaus ist zu prüfen, durch welche strukturellen Maßnahmen unser parlamentarisches System effektiver und demokratischer gestaltet werden kann, um die Aktivität und die Einflussmöglichkeiten z.B. des Bundestages gegenüber Ministerialbürokratie, Verwaltung und Parteienhierarchie zu stärken. Es kann in einer lebendigen Demokratie nicht sein, dass die gewählten Abgeordneten wochenlang auf die sog. Sondierungsgespräche der Parteien starren, fast „bewegungslos“, und ihre Aufgabe der Gesetzgebung nicht ausreichend oder nur zögerlich wahrnehmen.
  • Aber diese Überlegungen sind längerfristig notwendig, ändern aber nichts an der jetzigen Situation. Das bestehende Grundgesetz erlaubt schon jetzt Zwischenlösungen zwischen ausreichenden Koalitionen zur Bildung einer Regierung, die auf der Basis eines umfassenden Koalitionsvertrages zwischen den jeweiligen beteiligen Parteien (nicht den Fraktionen) geschlossen werden, und einer unsicheren Minderheitsregierung, deren Kanzler oder Kanzlerin (in einem letzten Wahlgang) nur mit relativer Mehrheit gewählt wurde und möglicherweise vom Bundespräsidenten ernannt wurde, falls dieser nicht zum Mittel der Neuwahl greift. Diese Minderheitsregierung ist nicht nur durch Abstimmungsniederlagen bedroht und durch ein konstruktives Misstrauensvotum – das sind auch alle Mehrheitsregierungen, denn unsere Verfassung kennt kein imperatives Mandat unserer gewählten Abgeordneten –, sondern sie sieht sich möglicherweise einer Mehrheit an Abgeordneten gegenüber, die die Durchsetzung ihres politischen Programmes systematisch durchkreuzen und verunmöglichen. Ich behaupte, dass dies nicht so sein muss, denn die Verantwortung für politisches Handeln liegt dann zunehmend bei den im Bundestag vorhandenen Fraktionen und ihrer Kompromissfähigkeit, aber ich sehe ein, der bisherigen Praxis des Verhältnisses von Regierung und Parlament mangelt es an solcher Erfahrung, und ohne strukturelle Änderungen unseres GG ist eine Minderheitenregierung kaum sinnvoll realisierbar. Und der Bundespräsident wird sich im Zweifelsfall eher für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen entscheiden.
  • Aber ich bleibe dabei: es gibt eine „stabile“ Zwischenlösung: der Stabilitätspakt, um eine eindeutige Kanzlerwahl mit ausreichender Kanzlermehrheit (im ersten Wahlgang) zu erreichen.
  • Die „Realität“ hat meinen Vorschlag überholt; aber das ändert nichts an meiner Analyse.

Metelen, 21. Januar/01. Mai 2018

Gegen GroKo oder Neuwahlen – für einen Stabilitätspakt zwischen CDU/CSU und SPD, gegen einen Koalitionsvertrag der SPD mit der CDU/CSU (sog. Große Koalition) und gegen baldige Neuwahlen

Nach dem Scheitern der Gespräche zwischen CDU/CSU, den GRÜNEN und der FDP und dem faktischen Ausschluss einer formal möglichen Koalition mit den LINKEN und der AfD haben wir in Deutschland eine spezielle Situation, die unser Grundgesetz klar regelt, also keinerlei „Notstand“. Nach Gesprächen mit den im Bundestag vertretenen Parteien und in der Erkenntnis, dass es eine verbindliche Vereinbarung gibt (zwischen CDU/CSU und SPD), eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin mit der ausreichenden Mehrheit der gewählten Abgeordneten zu wählen (der sog. „Kanzlermehrheit“), hat allein der Bundespräsident das Recht, diese Kandidatin/diesen Kandidaten dem Bundestag zur Wahl vorzuschlagen. Gewählt ist diese Person, wenn sie im ersten Wahlgang – ohne jede Aussprache – die sog. Kanzlermehrheit auf sich vereinigt. Diese gewählte Person muss der Bundespräsident ernennen. (Vgl. Art. 63 GG).

Der Bundestag wählt also keine Koalition, auch keine Regierung, sondern eine Kanzlerin/einen Kanzler, die/der nach ihrer/seiner Ernennung die Regierung bildet, indem sie/er dem Bundespräsidenten die Minister der neu zu bildenden Regierung zur Ernennung vorschlägt. Anders als in einigen Landesparlamenten werden die Minister nicht vom Parlament gewählt oder bestätigt, sondern durch den Bundespräsidenten ernannt.

Ich verdeutliche noch einmal: der Bundespräsident, der – wie auch zumindest CDU/CSU und SPD – mit guten Gründen keine Neuwahlen will, hat zur Zeit eine einmalige Machtposition durch sein Vorschlagsrecht für das Bundeskanzleramt. Sollte sein Vorschlag keine ausreichende Mehrheit finden, verliert der Bundespräsident sofort sein Vorschlagsrecht und der Bundestag ist am Zug: innerhalb von 14 Tagen kann der Bundestag in mehreren Wahlgängen versuchen, irgendeine vorgeschlagene Kandidatin oder Kandidaten zu wählen. Aber der Bundespräsident darf nur den zum Bundeskanzler ernennen, der die Kanzlermehrheit erhalten hat.

Ist die Frist von 14 Tagen nach dem ersten erfolglosen Wahlgang (mit dem Vorschlag des Bundespräsidenten) verstrichen und kein Kanzler (oder Kanzlerin) gewählt, dann muss unverzüglich ein neuer Wahlgang (mit x-möglichen Kandidatinnen und Kandidaten) stattfinden, bei dem gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ist das die Kanzlermehrheit, muss der Bundespräsident den Gewählten oder die Gewählte ernennen. Erhält er/sie zwar die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber nicht die qualifizierte Kanzlermehrheit, dann hat der Bundespräsident innerhalb von 7 Tagen das Recht, ihn/sie zu ernennen, oder den Bundestag aufzulösen.

Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident diese letzte Möglichkeit vermeiden will, und die Kandidatin der CDU/CSU, Angela Merkel, dieses „14-Tage-Chaos“ vermeiden will. Beide haben ein Interesse daran, dass die jetzige geschäftsführende Bundeskanzlerin im ersten möglichen Wahlgang auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Kanzlermehrheit erhält und dann ihre Regierung bilden kann.

Dies – dies ist mein Vorschlag – wird möglich durch eine Vereinbarung der drei Parteien CDU, CSU und SPD, in der beide Fraktionen verpflichtet werden, im ersten Wahlgang Angela Merkel zu wählen. Ich nenne auf Vorschlag meines alten Schulfreundes aus Krefelder Zeiten, Prof. Dr. Karl-Heinz Naßmacher (pensionierter Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Universität Oldenburg, der jetzt in Solingen lebt) diese Vereinbarung einen Stabilitätspakt.

Dieser Stabilitätspakt muss m.E. zumindest folgende Eckpunkte verbindlich regeln:

  • Neben der Sicherung eines ausreichenden und stabilen Wahlergebnisses durch die beiden Fraktionen zur Bundeskanzlerin im ersten Wahlgang auf Vorschlag des Bundespräsidenten verpflichtet sich Angela Merkel (die neu ernannte Bundeskanzlerin), dem Bundespräsidenten Sigmar Gabriel (SPD) wieder als Außenminister vorzuschlagen. Der Bundespräsident muss ihn auf diesen Vorschlag hin zum Außenminister ernennen.
  • Gemeinsame Sicherung der Rolle Deutschlands als verlässlicher Partner in EU, NATO und UNO;
  • Gemeinsame Außen- und Europa- und Sicherheitspolitik;
  • Keine Beteiligung an einem konstruktiven Misstrauensvotum gegenüber der Bundeskanzlerin während der vereinbarten Legislaturperiode;
  • Klärung des Vorsitzes im Auswärtigen- und Europaausschuss des Bundestages
  • Für alle Fragen der Innen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik behalten sich beide Seiten volle Handlungsfreiheit vor, d.h. die unionsgeführte Minderheitsregierung kann sich für ihre Maßnahmen eine beliebige Mehrheit im Bundestag suchen, die SPD wird – soweit sie das für richtig hält – dagegen opponieren.

Dieser zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD geschlossene Stabilitätspakt ist grundgesetzkonform, so wie auch ein Koalitionsvertrag nach unserer Verfassung möglich, aber nicht notwendig ist. Zwischen der politischen Praxis, vor der Bundeskanzlerwahl einen Koalitionsvertrag der beteiligten Parteien zu beschließen, der dann den gewählten Bundeskanzler bindet, und den gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes ist zu unterscheiden. So kennt unser Grundgesetz weder den Begriff „Koalition (von Parteien)“, noch den Begriff „Koalitionsvertrag“. Daher ist auch eine Vereinbarung im Sinne des obigen Stabilitätspaktes, geschlossen durch die beteiligten Parteien, möglich und für eine stabile Politik ausreichend.

Dieser Stabilitätspakt kann nach außen wie nach innen die erwartete gemeinsame Europa- und Außenpolitik stärken und die weltweite Anerkennung der Bundeskanzlerin und des Außenministers sichern und verbessern. Gleichzeitig werden die Durchsetzungsmöglichkeiten der Fraktionen des Bundestages (z.B. in den Gesetzgebungsverfahren) in der Innen-, Sozial- und Wirtschaftspolitik vergrößert. Dies ist sicher auch im Interesse der SPD, ihre Wahlergebnisse mittel- und langfristig zu verbessern.

Auch muss die „Wartestellung“ der gewählten Abgeordneten des Bundestages möglichst bald beendet werden. Es kann nicht sein, dass die Ausschussarbeit zum großen Teil brach liegt, weil alles auf die Koalitionsverhandlungen fixiert ist – und diese sich unnötigerweise hinziehen. Daher stelle ich mir abschließend folgenden Zeitablauf vor:

  1. Bis Anfang Januar 2018 ist der Stabilitätspakt in der Außen- und Europapolitik zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelt, formuliert und in den Gremien der drei Parteien diskutiert und beschlossen.
  2. Mitte Januar 2018 schlägt der Bundespräsident Angela Merkel dem Bundestag als erneute Bundeskanzlerin vor.
  3. Die gewählte und ernannte neue/alte Bundeskanzlerin schlägt im nächsten Schritt Sigmar Gabriel dem Bundespräsidenten als Außenminister vor und der Bundespräsident ernennt ihn.
  4. Die Bundeskanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten die übrigen Ministerinnen und Minister zur Ernennung vor.
  5. Die Bundeskanzlerin gibt gegenüber dem Bundestag ihre Regierungserklärung ab. Zuvor setzt der Bundestag gemäß der Vorgabe der ernannten Ministerinnen und Minister seine Ausschussstruktur fest. Natürlich ist es möglich, dass im Stabiltätspakt (von CDU, CSU und SPD) gemeinsame Regelungen bezüglich der Bundestagsausschüsse getroffen wurden.

Mit diesen Überlegungen und Vorschlägen, die auf der Basis des Konzeptes von Karl-Heinz Naßmacher „Ein Weihnachstsgeschenk für Deutschland“ (Stand 30.11.2017) von mir formuliert wurden, wollen wir erreichen, dass die außenpolitische Anerkennung der Bundesrepublik und ihrer Bundeskanzlerin wie des jetzigen Außenministers weiterhin gesichert wird; der Spielraum der politischen Fraktionen im Bundestag vergrößert wird – und dies nützt auch der Zukunft der SPD.

p.s.

Prof. Dr. Karl-Heinz Naßmacher (ehemals Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Universität Oldenburg) und ich kennen uns seit unserer gemeinsamen Schulzeit am Fichte-Gymnasium in Krefeld und sind beide über 50 Jahre Mitglied der SPD. Die Forschungsschwerpunkte von K.-H. Naßmacher sind die Parteienfinanzierung, der Parlamentarismus und die Kommunalpolitik.